AGB Gastruum

AGB Gastruum GmbH  | 17.05.2020 / V2.0

  1. Gültigkeit

1.1  Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bestellung von Waren der Gastruum GmbH schliesst die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer ein. Alsdann brauchen die AGB nicht bei jeder weiteren Bestellung neu übernommen zu werden. Sie gelten als Bestandteil jedes weiteren Vertrages.

1.2  Die Gastruum GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten sofort nach erfolgter Mitteilung in Kraft.

1.3  Den AGB unserer Geschäftspartner wird widersprochen. Sie haben nur Geltung, 

sofern die Gastruum GmbH sie ausdrücklich anerkannt hat. Die vorliegenden AGB gehen Submissionsbestimmungen vor.

  1. Offerten, Vertragsabschluss

2.1  Offerten der Gastruum GmbH sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, freibleibend.

2.2  Die Annullierung von Bestellungen bzw. der Rücktritt vom Vertrag mit der Gastruum GmbH ist nicht möglich.

2.3  Die den Offerten beiliegenden Dokumentationsunterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schemata etc. sowie Prototypen bleiben Eigentum der Gastruum GmbH und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden.

2.4  Die Gastruum GmbH behält sich das Recht vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten und

beschriebenen Produkte jederzeit in formaler oder technischer Hinsicht zu ändern. Des Weiteren behält sich die Gastruum GmbH Lieferungen mit handelsüblichen Farbabweichungen der Materialoberflächen vor.

2.5  Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.

2.6  Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Gastruum GmbH nach Erhalt der Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1  Mindestfaktura beträgt netto CHF 1‘500.- exkl. MwSt.

3.2  Rechnungen der Gastruum GmbH sind netto zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne irgendwelche Abzüge.

3.3  Logistik- und Montagekosten sind nicht im Preis eingeschlossen, aber separat ausgewiesen.

3.4  Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Angebote. Änderungen, auch ohne Vorankündigung, bleiben vorbehalten.

3.5  Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Käufer ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von mindestens 6% p.a. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Pflicht zu vertragsgemässer Zahlung nicht berührt.

3.6  Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso überfälliger Zahlungen inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

3.7  Von Neukunden sowie von Kunden aus dem Ausland wird eine Vorauszahlung verlangt.

3.8  Die Gastruum GmbH behält es sich vor, von allen Kunden zur Bonitätsabklärung Auskünfte einzuholen. Es können Kreditlimiten festgelegt und geändert werden. Erreicht der Kunde sein Kreditlimit, können weitere Lieferungen sistiert werden. Zudem kann Gastruum GmbH bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.

  1. Verrechnung

4.1  Forderungen des Käufers oder Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Gastruum GmbH verrechnet werden.

  1. Lieferfristen

5.1  Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen, quantitativen und technischen Details.

5.2  Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.

5.3  Die Gastruum GmbH behält es sich vor, die Lieferung an einen säumigen Schuldner von der Bezahlung seiner fälligen Rechnung abhängig zu machen.

  1. Lieferung, Mängelrüge

6.1  Die Lieferungen erfolgen verpackt per DPD, Post, Frachtgut oder Camion, wobei sich die Gastruum GmbH die Wahl der Versandart vorbehält.

6.2  Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Boten werden in jedem Fall gesondert ausgewiesen und verrechnet.

6.3  Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Sofern Gastruum GmbH innert 8 Tagen nach Eingang der Ware beim Käufer oder dem von ihm bezeichneten Empfänger keine Mängelrüge erhält, gilt die Ware als genehmigt.

  1. Übergang von Nutzen und Gefahr

7.1  Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Ware ab Domizil der Gastruum GmbH auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko erfolgt oder wenn der Transport durch die Gastruum GmbH organisiert oder geleitet wird.

7.2  Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die die Gastruum GmbH nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.

  1. Transport und Versicherung

8.1  Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind der Gastruum GmbH frühzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bzw. vom Adressaten der Lieferung nach Erhalt der Lieferung und der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer (Post, DPD etc.)

zu richten.

8.2  Die Versicherung gegen Schäden jedwelcher Art obliegt dem Käufer. Auf Wunsch wird sie von der Gastruum GmbH im Namen und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.

  1. Mustersendungen

9.1  Nach besonderer Absprache können Produkte aus dem Programm der Gastruum GmbH dem Kunden als Bemusterung für die Dauer von 10 Tagen zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf der Frist ist keine Rücksendung mehr möglich.

9.2  Der Kunde hat die Mustersendung nach Erhalt sofort zu prüfen und die Gastruum GmbH umgehend von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen. Vom Kunden beschädigtes Material wird nicht zurückgenommen (auch nicht bei geringfügigen Schäden). 

9.3  Für die Musterlieferung erhält der Kunde eine Rechnung, die nach Ablauf von 10 Tagen fällig wird.

9.4  Nach Rücksendung der Ware inkl. Originallieferschein erhält der Kunde eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich Porto, ev. fehlende Originalverpackung, ev. fehlendes Zubehör.

9.5  Bei unvollständiger Rücksendung wird dem Kunden eine Umtriebsentschädigung von 20% des Nettowarenpreises in Rechnung gestellt.

9.6  Die Produkte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gastruum GmbH genutzt werden. Aus dem Gebrauch der Produkte entstehende Schäden hat der Kunde gemäss 9.4 und 9.5 der vorliegenden AGB zu ersetzen.

9.7  Schreinerarbeiten werden nicht vor Auftragsvergabe bemustert.

  1. Rücksendungen

Mit Ausnahme der unter Punkt 9 der vorliegenden AGB als Muster definierten Bezüge besteht kein Rückgaberecht für bestellte Waren.

  1. Garantie

11.1  Die Garantiefrist für Produkte der Gastruum GmbH beträgt zwei Jahre ab erfolgter Lieferung. Innerhalb dieser Zeit werden fehlerhafte Produkte, deren Mängel

nachweislich auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens Gastruum GmbH oder deren Lieferanten / Hersteller zurückzuführen sind, ersetzt.

11.2  Für Produkte der Gastruum GmbH, an welchen vom Käufer oder Dritten Änderungen vorgenommen worden sind, ist die Garantie verwirkt. Ebenfalls verwirkt ist die

Garantie, wenn vom Käufer oder Dritten die massgebenden Montage- und Betriebsvorschriften nicht befolgt wurden.

11.3  Von der Garantie ausgeschlossen sind Einrichtungsgegenstände, welche nach Plänen oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, insofern auftretende Schäden auf Planungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind.

11.4  Die Gastruum GmbH hat das Recht, jeden Mangel durch Nachbesserung zu beheben. Jede weitere Garantieleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für 

De- oder Wiedermontage und für mittelbare bzw. unmittelbare Schäden von Produkten der Gastruum GmbH übernommen.

11.5  Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Artikel 199 OR bleibt vorbehalten.

11.6  Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Material der Gastruum GmbH verpackt franko Domizil zugestellt wird.

11.7  Um auf Garantieleistungen Anspruch zu haben, sind die Einrichtungsgegenstände regelmässig zu warten. Die Wartungsanforderungen ergeben sich je nach Ware.

11.8  Gastruum GmbH behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruchs nach Produkt-prüfung selbst zu entscheiden. Wird ein Garantieanspruch gutgeheissen, werden nach Wahl von Gastruum GmbH mangelhafte Teile instand gesetzt, durch einwandfreie Teile ersetzt oder eine Ersatzlieferung vorgenommen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für instand gesetzte /

getauschte Teile oder Ersatzlieferungen endet mit der Garantiefrist für das

gesamte Produkt.

  1. Ausschluss der Haftung

12.1  Gastruum GmbH haftet nicht für:

  1. Geringfügige Abweichungen der Ware in den Massen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen, Muster oder der Verkaufsunterlagen.
  2. Falsch behandelte, beschädigte oder nicht vorschriftsgemäss installierter Ware.
  3. Schäden, die durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Wartung durch Dritte entstanden sind.
  4. Transportschäden

12.2  Alle Ansprüche des Bestellers, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.

12.3  In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

  1. Eigentumsvorbehalt

13.1  Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Gastruum GmbH. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis

zur Eintragung des Eigentumvorbehaltes an seinem Wohnsitz/Sitz.

13.2  Der Käufer trifft geeignete Massnahmen, damit der

Eigentumsanspruch der Gastruum GmbH weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1  Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Käufer und für die Gastruum GmbH ist Cham (Schweiz) und zwar auch dann, wenn Lieferung franko vereinbart sind.

14.2  Gerichtsstand ist Cham (Schweiz). Die Gastruum GmbH behält es sich jedoch vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Wohnsitz/Sitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

  1. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen mit der Gastruum GmbH unterstehen Schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Soweit die vorliegenden AGB keine speziellen  Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.